FleischerRente Bayern

Für Ihre Altersversorgung

Die Mitgliedsbetriebe des Landesverbandes für das Metzgerhandwerk beteiligen sich an der Altersvorsorge der Arbeitnehmer.

Starke Altersvorsorge für Arbeitnehmer/innen im bayerischen Metzgerhandwerk

Die Tarifvertragsparteien haben mit Wirkung zum 01.01.2015 den Tarifvertrag Altersvorsorge für das Metzgerhandwerk in Bayern unterzeichnet. 

Das ermöglivht den Verbandsmitgliedern, die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung und die Entgeltumwandlung auch in Form der Direktversicherung in den Metzgerfachbetrieben umzusetzen.

Die FleischerRente Bayern besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Arbeitgeberleistung
  • Möglichkeit der Eigenbeteiligung über Entgeltumwandlung

Der Münchener Verein ist einer von den Tarifvertragsparteien präferierten Partnern für die Umsetzung des Tarifvertrags Altersvorsorge.

Arbeitgeberleistung

Der Tarifvertrag Altersvorsorge enthält folgende Leistungen:

  • Vollzeitbeschäftigte erhalten 50 € monatlich
     
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten den Zuschuss im Verhältnis der tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit, sofern es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt
  • Azubis erhalten 25 € monatlich
     
  • Der Anspruch entsteht rückwirkend nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten
     
  • Der Anspruch entsteht für jeden Monat, in dem Anspruch auf mindestens 2 Wochen Arbeitsentgelt besteht

Hier finden Sie eine Beispielberechnung zur Arbeitgeberleistung (bitte klicken)

Der Arbeitgeber unterstützt die Altersversorgung der Mitarbeiter mit 50 € zuzüglich zum Gehalt.

  ohne betriebliche Altersversorgung FleischerRente Bayern

Brutto-Monatseinkommen

3.000,00 €

3.000,00 €

+ Arbeitgeberleistung   50,00 €

zu versteuerndes Einkommen

3.000,00 €

3.000,00 €

Steuern* 373,68 €

373,68 €

Sozialabgaben*

602,25 €

602,25 €

Nettoeinkommen monatlich 2.024,07 €

2.024,07 €

Für die Altersversorgung

 

50,00 €

*Unverbindl. Beispiel für Steuerklasse I

Fazit: Kein Cent weniger Gehalt, aber 50 € Beitrag für die Altersversorgung.

Entgeltumwandlung

Die Arbeitnehmer im bayerischen Fleischerhandwerk haben über den Arbeitgeberbeitrag hinaus die Möglichkeit, die FleischerRente Bayern mit eigenen Mitteln -  der Entgeltumwandlung -  aufzustocken.

Alle Entgeltbestandteile können umgewandelt werden, sofern das sozialversicherungspflichtige Entgelt nicht unterschritten wird.

  • Förderung durch den Staat

Diese Form der Vorsorge ist besonders interessant, denn die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 % beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Was heißt das?

Durch die staatliche Förderung kann der Arbeitnehmer bis zu 60 € des Beitrages sparen!

Hier finden Sie eine Beispielberechnung zur Arbeitgeberleistung mit Entgeltumwandlung (bitte klicken)

Besonders clever ist es, wenn die Arbeitnehmer eigene Zuzahlungen zur betrieblichen Altersversorgung leisten und damit ihre Betriebsrente erhöhen. Aus 55 EUR Nettolohnverzicht werden 170 EUR für die Altersversorgung!

  ohne betriebliche Altersversorgung FleischerRente Bayern
+
Entgeltumwandlung
Brutto-Monatseinkommen 3.000,00 €

3.000,00 €

+ Arbeitgeberleistung   50,00 €
- Entgeltumwandlung   100,00 €
+ 20 % Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung   20,00 €
zu versteurndes Einkommen 3.000,00 €

  2.900,00 €

Steuern* 373,68 € 348,65 €
Sozialversicherungsbeiträge* 602,25 € 582,18 €
Nettoeinkommen monatlich 2.024,07 € 2.069,17 €
Auszahlbetrag   1.969,17 €
Für die Altersversorgung   170,00 €

*Unverbindl. Beispiel für Steuerklasse I

Fazit: Mit nur knapp 55 € Gehaltseinsatz und 70 € Arbeitgeberleistung erhält der Arbeitnehmer 170 € Beitrag für seine Altersversorgung.

Die betriebliche Altersversorgung hat viele Vorteile

Die betriebliche Altersversorgung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine interessante Möglichkeit die Altersversorgung der Mitarbeiter zu sichern. Gleichzeitig können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnnebenkosten sparen.

Mehrwert

Zusätzlich zur Steuer- und Sozialabgabenersparnis bei Entgeltumwandlung profitiert der Arbeitnehmer von folgenden Vorteilen der FleischerRente Bayern:

  •  Mehr Netto vom Brutto
  •  Hartz IV sicher
  •  Mitnahmemöglichkeit des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel
  •  Sehr günstige Konditionen durch Rahmenvertrag
  •  Sofortige Unverfallbarkeit
  •  Kapitalabfindung oder Rente möglich
  •  Garantierte lebenslange Altersrente
  •  Flexible Renteneinstiegsphase
  •  Anpassung der Beiträge jederzeit möglich
  •  Hohe Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben
  •  Hinterbliebenenleistung bei Tod automatisch eingeschlossen

Hinterbliebenleistung

Im Rahmen der FleischerRente Bayern sind auch die Hinterbliebenen des Mitarbeiters abgesichert.

Eine Todesfallleistung wird an folgende Hinterbliebene ausgezahlt:

  • den Ehepartner oder
  • einen namentlich genannten Lebenspartner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft oder
  • ein nicht volljähriges leibliches bzw. adoptiertes Kind

Ist keiner der vorgenannten Hinterbliebenen vorhanden, können bis zu 8.000 Euro auch an andere Personen ausgezahlt werden. 

Die Todesfallleistung ist wie folgt gestaltet:

  • bei Tod vor Rentenbeginn: 
    Bei Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr wird die Summe der eingezahlten Beiträge inkl. vorhandener Überschüsse in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • bei Tod nach Rentenbeginn: 
    Bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit wird nach Tod des Mitarbeiters die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.

Rentenschutzbrief

Mit dem RentenSchutzbrief ist der Aufbau Ihrer Altersvorsorge mit der FleischerRente Bayern bei Berufsunfähigkeit gesichert. Nach einer Wartezeit von 3 Jahren werden im Leistungsfall die Beiträge für die FleischerRente Bayern übernommen. So entsteht keine Versorgungslücke und Sie erreichen sicher Ihr Rentenziel.

Die Vorteile

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Ideale Ergänzung zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung
  • Beitragsbefreiung bis zu dem steuerlich geförderten Höchstbeitrag
  • Voller Schutz nach nur 3 Jahren Wartezeit
  • Sofortschutz bei Berufsunfähigkeit durch Unfall

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Die Direktversicherung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Staatliche Förderung der Beiträge 

Beiträge, gleichgültig ob diese vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber geleistet werden, sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG (Einkommensteuergesetz) für den Arbeitnehmer grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerfreiheit besteht dabei bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte - im Jahr 2023 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 7.008 €. Bestehende Direktversicherungen nach § 40b EStG sind von diesem Betrag abzuziehen. 

Die Steuerfreiheit der Beiträge greift aber nur dann, wenn die Altersleistung grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Möglich ist es auch, sich bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen zu lassen. Ferner ist bei der Direktversicherung ein Wahlrecht zur Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals vereinbar. Wird dieses ausgeübt, kann das gesamte Kapital zu Beginn der Leistungsphase ausgezahlt werden. 

Darüber hinaus unterliegen die steuerfreien Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht der Sozialabgabenpflicht. 

Nachgelagerte Besteuerung 

Für Direktversicherungen, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert werden, gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Renten- oder Kapitalleistungen sind demnach in der Leistungsphase nach § 22 Nr. 5 EStG (Einkommensteuergesetz) als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. 

Sozialabgabenrechtliche Behandlung der Versicherungsleistungen 

Renten- und Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung sind als Versorgungsbezug in der Kranken- und Pflegeversicherung voll beitragspflichtig. Allerdings gibt es einen dynamisch steigenden Freibetrag (Rentenzahlung 2023: 169,75 € / monatlich;   Kapitalzahlung 2023: 20.370 €) 

Fachverband

Hier geht es zu den Seiten des Metzgerverbandes Bayern

NGG

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Versorgungswerk

Hier geht es zu den Seiten des handwerklichen Versorgungswerks

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